Über diesen Link kann das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes abgerufen werden.
Der Kreis- und Bundesschießmeister Wolfgang Klauke weist besonders auf den § 27 a zur sicherheitstechnischen Prüfung von Schießstätten hin.
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Der Kreis- und Bundesschießmeister Wolfgang Klauke weist besonders auf den § 27 a zur sicherheitstechnischen Prüfung von Schießstätten hin.