Während der online durchgeführten Besprechung des Kreisvorstandes mit den Mitgliedsvereinen und -bruderschaften kam u.a. auch die Frage nach der Abnahme der Vogelschießstände während der Corona-Pandemie auf, ob diese trotzdem abgenommen werden müssen, obwohl keine Schützenfeste stattfinden.
Dieses hat Kreis- und Bundesschießmeister Wolfgang Klauke veranlasst, mit der Kreispolizeibehörde Iserlohn einmal Kontakt aufzunehmen. Folgende Info dazu seitens der Kreispolizeibehörde Iserlohn:
Die Abnahme der Vogelschießstände ist nicht nutzungsabhängig. Der Rhythmus, die Stände alle 4 Jahre abnehmen zu lassen, wird beibehalten. Durch die Corona-Pandemie kann es zeitlich bei einzelnen Vereinen zu Verzögerungen kommen, dies wird seitens der KPZ Iserlohn berücksichtigt.
Die Kreispolizeibehörde ist bemüht, trotz schwieriger Personalsituation, die Vereine diesbezüglich nochmals zu informieren. Ein Schreiben der Kreispolizeibehörde Soest liegt ebenfalls vor mit gleichem Wortlaut, ebenso reagierte auch die Kreispolizei Unna.